Zu unserer Philosophie gehört es, uns an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dazu gehört die Health-Claims-Verordnung Nr. 1924/2006, die das Europäische Parlament am 20. Dezember 2006 ins Leben gerufen hat. Hier werden nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln in erheblichem Maße eingeschränkt. Nach dieser Verordnung dürfen gesundheitsbezogene Aussagen nur dann gemacht werden, wenn diese durch klinische Studien belegt wurden. Dies ist sehr teuer und kann in der Regel nur von finanzstarken Unternehmen aus der Pharmaindustrie unterhalten werden. Bitte informiert Euch selbst.